Rechtsprechung
   VG Oldenburg, 29.11.2002 - 6 B 4691/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,24487
VG Oldenburg, 29.11.2002 - 6 B 4691/02 (https://dejure.org/2002,24487)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 29.11.2002 - 6 B 4691/02 (https://dejure.org/2002,24487)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 29. November 2002 - 6 B 4691/02 (https://dejure.org/2002,24487)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,24487) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Auswahlentscheidung bei Beförderungsdienstpostenvergabe

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 14 Abs 5 BG ND; § 13 Abs 4 GKG
    Anordnungsanspruch ; Anordnungsgrund; Auswahlentscheidung; Auswahlermessen; Beamter ; Beförderungsdienstposten; Beurteilung; Beurteilungszeitraum; Dienstpostenbesetzung; Konkurrentenklage; Konkurrentenstreitigkeit; Streitwertfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Oldenburg, 20.08.2002 - 6 B 3162/02

    Aktuelle Beurteilung; Anordnungsgrund; Ausschreibung; Beförderung; Bestenauslese;

    Auszug aus VG Oldenburg, 29.11.2002 - 6 B 4691/02
    Die für Dezember 2001 vorgesehene Übertragung des Dienstposten des Leiters des .........amtes an sie hat der Antragsteller im Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes aus den im Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 20. August 2002 - 6 B 3162/02 - (im Folgenden: Beschluss) dargestellten Gründen, auf die ebenso wie auf die dort erfolgte Sachverhaltsdarstellung verwiesen wird, zunächst wieder aufgehoben.

    Wegen des weiteren Sachverhalts wird auf die Gerichtsakten dieses sowie der Verfahren 6 A 2169/02 und 6 B 3162/02 einschließlich der dortigen Verwaltungsvorgänge und Personalakten sowie auf den Inhalt des nunmehr vorgelegten Verwaltungsvorgangs Bezug genommen; sie sind Gegenstand der Entscheidungsfindung gewesen.

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus VG Oldenburg, 29.11.2002 - 6 B 4691/02
    Nach § 14 Abs. 5 des Niedersächsischen Beamtengesetzes - NBG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 2001 (Nds.GVBl. S. 33), geändert durch Haushaltsbegleitgesetz vom 18. Dezember 2001 (Nds.GVBl. S. 806), besteht zwar kein Rechtsanspruch des Beamten auf Beförderung; davon unberührt bleibt indes nach ständiger Rechtsprechung der Anspruch des Beamten auf eine fehlerfreie Ausübung des Auswahlermessens (vgl. BVerwG, NVwZ-RR 2002, S. 47 (48)), weil die beamtenrechtlichen Vorschriften auch das berechtigte Interesse des Beamten an einem angemessenen beruflichen Fortkommen berücksichtigen (BVerwG, NVwZ-RR 2000, S. 172 (173)).
  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit

    Auszug aus VG Oldenburg, 29.11.2002 - 6 B 4691/02
    Nach § 14 Abs. 5 des Niedersächsischen Beamtengesetzes - NBG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 2001 (Nds.GVBl. S. 33), geändert durch Haushaltsbegleitgesetz vom 18. Dezember 2001 (Nds.GVBl. S. 806), besteht zwar kein Rechtsanspruch des Beamten auf Beförderung; davon unberührt bleibt indes nach ständiger Rechtsprechung der Anspruch des Beamten auf eine fehlerfreie Ausübung des Auswahlermessens (vgl. BVerwG, NVwZ-RR 2002, S. 47 (48)), weil die beamtenrechtlichen Vorschriften auch das berechtigte Interesse des Beamten an einem angemessenen beruflichen Fortkommen berücksichtigen (BVerwG, NVwZ-RR 2000, S. 172 (173)).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Oldenburg, 29.11.2002 - 6 B 4691/02
    Schließlich sind die Aussichten für den Antragsteller, dass die Entscheidung des Antragsgegners bei einer erneuten Auswahl zu seinen Gunsten getroffen wird, auch offen; eine darüber hinausgehende Prüfung der Erfolgsaussichten durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit verbietet sich nach der jüngsten Rechtsprechung der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 - , Beschluss vom 9. Juli 2002 - 2 BvQ 25/02 - ZBR 2002, 395 = NVwZ 2002, 1367).
  • BVerfG, 09.07.2002 - 2 BvQ 25/02

    Freihaltung einer Beförderungsstelle bis zur Entscheidung über die

    Auszug aus VG Oldenburg, 29.11.2002 - 6 B 4691/02
    Schließlich sind die Aussichten für den Antragsteller, dass die Entscheidung des Antragsgegners bei einer erneuten Auswahl zu seinen Gunsten getroffen wird, auch offen; eine darüber hinausgehende Prüfung der Erfolgsaussichten durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit verbietet sich nach der jüngsten Rechtsprechung der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 - , Beschluss vom 9. Juli 2002 - 2 BvQ 25/02 - ZBR 2002, 395 = NVwZ 2002, 1367).
  • OVG Niedersachsen, 18.05.1995 - 5 M 1532/95

    Stellenvergabe; Leiters des Rechnungsprüfungsamtes; Bestenauslese;

    Auszug aus VG Oldenburg, 29.11.2002 - 6 B 4691/02
    Wie bereits im Beschluss der Kammer vom 20. August 2002 ausgeführt, hat sich die Ermessensausübung des Dienstherrn bei der Entscheidung über eine Beförderung am Leistungsgrundsatz zu orientieren (§ 8 Abs. 1 Satz 1 NBG) und ist dienstlichen Beurteilungen der Bewerber deshalb regelmäßig wesentliches Gewicht beizumessen (vgl. Nds.OVG, Beschluss vom 18. Mai 1995 - 5 M 1532/95 - Nds.Rpfl. 1995, 168 = Nds.VBl 1995, 212), auch wenn sie nicht das alleinige und ausschließliche Kriterium sind, an dem sich Beförderungsentscheidungen auszurichten haben.
  • VG Oldenburg, 25.09.2002 - 6 A 2516/00

    Allgemeine Leistungsklage; Beamter; Beurteilung; Beurteilungsbeitrag;

    Auszug aus VG Oldenburg, 29.11.2002 - 6 B 4691/02
    Eine Auswahlentscheidung im Wesentlichen auf eine nur fragmentarische Beurteilung zu stützen, erweist sich jedoch jedenfalls dann als ermessensfehlerhaft, wenn dem Dienstherrn weitere Erkenntnisse über dienstliche Leistungen des Beamten in früheren Zeiten zugänglich sind, die zu einer Vervollständigung des Leistungsbildes dienen können (vgl. zur Berücksichtigung von Beurteilungsbeiträgen zuletzt Verwaltungsgericht Oldenburg, Urteil vom 25. September 2002 - 6 A 2516/00 -, S. 6 f. UA).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht